Liebe Leserinnen und Leser,
FAQ steht für ‚frequently asked questions‘ also ‚mehrfach gestellte Fragen‘.
In dieser Rubrik beantworten wir Ihnen Fragen, die uns zu unserer
Arbeit und insbesondere zu Artikeln im Selztalkurier erreicht haben.
Sollten Sie selber Fragen haben, dann schreiben Sie uns: info@liste2014.de
Zum Thema Römer Info Punkt:
Hier gab es mehrere Villae rusticae (= Landhäuser). Schon der in den 80er Jahren in den Weinbergen unterhalb des Spitzbergs gefundene römische Steinsarg deutet darauf hin, dass unsere Gegend in der Römerzeit – wohl auch aufgrund ihrer Nähe zum Legionärslager Mainz (Moguntiacum) – beliebter Wohnsitz war.
Der sehr aktive Geschichts- und Heimatverein verfolgt schon seit einiger Zeit mögliche Spuren im Bereich des Alten Friedhofs von Heddesheim. Hinzu kommt die „Verbundenheit“ des Forschungsgruppenleiters PD Dr. Haupt mit dem Selztal und seiner schon früher hier durchgeführten Untersuchungen und Analysen, die jetzt z.B. elektromagnetisch mit einer ganz anderen Technik (ohne den Boden umzugraben) untermauert und sichtbar gemacht werden können.
https://www.rlp-forschung.de/public/people/Peter_Haupt
Neben der Baugenehmigung und der Grunddienstbarkeit der Kirche (der das Grundstück gehört) sind die notwendigen Gelder im Gemeinehaushalt eingestellt und alle formalen Voraussetzungen erfüllt.
Der Info-Stand wird an der L 413 von Stadecken-Elsheim kommend ca. 1 km nach dem Ortsausgang Richtung Nieder-Olm auf der rechten Seite errichtet werden. Der Standort befindet sich an der beliebten und gut angenommen Wanderroute „Hiwweltour Stadecker Warte“ sowie am viel befahrenen Selztalradweg.
Grafik Quelle: https://www.rheinhessen.de/roemer-info-punkt
Es wurden für dieses Projekt T€ 105.0 in den Haushalt eingestellt.
Durch die LEADER Förderung wird ein Zuschuss von 60 bis 65 % gewährleistet.
LEADER bedeutet „Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Die Europäische Union unterstützt mit dem LEADER-Ansatz bereits seit 1991 modellhafte Vorhaben im ländlichen Raum.
Auf dieser Homepage erhalten Sie noch mehr Informationen:
Zum Thema Vereinsheim:
Die Planung der Flächen war mit der TSVgg und anderen Vereinen abgestimmt und mit der Genehmigung des Bauantrages besiegelt.
Bei der Fachplanung wurde aus vorher nicht absehbaren (bau-) technischen Gründen der Technikraum vergrößert und damit die Lagerfläche zunächst verkleinert.
In dieser Situation reklamierte die TSVgg zusätzliche Lagerfläche und eine Außenbewirtschaftung.
Die Vorschläge von Ortsbürgermeister Thomas Barth zur Umgestaltung der betroffenen Bereiche im Kellergeschoss wurden von den Fachplanern umgesetzt, und so konnten die „verlorenen“ Flächen zurückgewonnen werden.
Die TSVgg hat – als der Rohbau des neuen Vereinsheims stand – eine zusätzliche Außenbewirtschaftung beantragt.
Eine solche zusätzliche Außenbewirtschaftung war zu keinem Zeitpunkt der Planungsphase Gegenstand der Gespräche.
Nach der Vorstellung der TSVgg sollte diese Fläche durch Nutzung eines Teils des alten Vereinsheims entstehen.
Da der Gemeinderat mit großer Mehrheit (10 ja, 2 nein, 7 Enthaltungen) den Abriss des alten, baufälligen Vereinsheims beschlossen hatte, initiierte der Verein ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, einen Teil des alten Vereinsheims stehen zu lassen.
Ein Bürgerbegehren ist ein erster Schritt für einen Bürgerentscheid.
Ein Bürgerentscheid kann einen Ratsbeschluss ersetzen.
Das hätte bedeutete, dass bei einem positiven Bürgerentscheid Teile des Vereinsheims hätten saniert werden müssen, notwendige Parkplätze für den Neubau weggefallen wären, zusätzliche – nicht realisierbare – Parkplätze wegen der Bewirtschaftung notwendig geworden wären.
Zudem wären die Arbeiten zur Sanierung und Sicherung der Statik äußerst kostenintensiv gewesen. Auch ständen diese Maßnahmen nicht mehr im Einklang mit der erteilten Baugenehmigung für das neue Vereinsheim.
Das hätte voraussichtlich einen vorübergehenden Baustopp und damit weitere erhebliche Verzögerungen verursacht.
In den Verhandlungen mit der TSVgg musste es zu einem Kompromiss kommen.
Und hier hat man sich auf die im Vergleich kostengünstigere und baurechtlich umsetzbare Variante einer „Doppelgarage“ verständigt.
Um das alte Vereinsheim bestehen zu lassen, muss es von Grund auf saniert werden. Die heutigen Bauvorschriften führen dabei zu Kosten, die der Großteil des Gemeinderates nicht genehmigen wollte. Die Kosten für die notwendigen Maßnahmen lägen erheblich höher, als die jetzt für eine zusätzliche Doppelgarage genehmigten 140.000,00 € inkl. des Abrisses des alten Gebäudes, z. B. für die Statik, die Sanierung der sanitären Anlagen, die Erstellung der Anschlüsse und mehr. Weiterhin muss eine bestimmte Anzahl von Parkplätzen geschaffen werden.
Diese neu geplanten Parkplätze liegen zu nahe an dem alten Vereinsheim und könnten somit nicht realisiert werden.
Die neue Doppelgarage kann entsprechend anders platziert werden, durch sie entfallen keine erforderlichen Stellplätze.
Zudem müssten durch den Fortbestand des Vereinsheims zusätzliche Parkplätze ausgewiesen werden, da Aufenthaltsräume einen weiteren Stellplatzbedarf nach sich ziehen.
Diese Variante hat der Gemeinderat eingehend geprüft.
Da das Vereinsheim als nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich gelegen ist, müssen die Stellplätze auf der Parzelle des Vereinsheims erstellt werden.
Alternativ können die Stellplätze im Innenbereich bis zu 200 Meter fußläufig entfernt liegen.
Beide Möglichkeiten sind jedoch nicht realisierbar.
Zum Thema Sanierung L 426/428:
Gemeinden und Städte sind öffentliche Gebietskörperschaften. Straßensanierungen sind in Rheinland-Pfalz grundsätzlich umlagepflichtig.
Das heißt, selbst eine reiche Gemeinde darf – selbst wenn sie es könnte – Straßensanierungen nicht „aus dem eigenen Säckel“ bezahlen, sondern hat sie – unter Wahrung eines Gemeindeanteils – auf die Allgemeinheit umzulegen.
In der aktuellsten Gesetzgebung des Landes Rhienland-Pfalz wurde der „Wiederkehrende Beitrag“ zum Standardmodell erhoben.
Die CDU Rheinland-Pfalz hat sich im Zuge der letzten Gesetzesänderung für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen.
Dem ist die Landtagsmehrheit nicht gefolgt.
Die CDU beharrt weiterhin auf ihrer Forderung und ist davon überzeugt,
dass diese Regelung nicht im Sinne der Bürger ist.
Bei Landesstraßen fällt der Straßenausbaubeitrag nur für die Gehwege an.
Die Sanierung des Straßenraums an sich wird bei Landesstraßen vom Land,
bei Bundesstraßen vom Bund übernommen komplett bezahlt.
Die Versorgungsträger (Wasser, Strom, Abwasser etc.) beteiligen sich an den Ausbaukosten in Höhe des für sie entstandenen Aufwands.
siehe dazu auch: https://www.cdurlp.de/strassenausbau
Wenn Bauabschnitte größer werden und „an einem Stück“ bearbeitet werden können, entstehen in der Summe Zeitersparnisse.
Nicht nur bei der Einrichtung der Baustellenabschnitte, sondern vor allem bei dem Einsatz von schwerem Gerät und Baumaschinen.
Weiterhin liegt ein Grund der Zusammenlegung in der Belastung der Neben-
straßen, die für einen kurzfristige Umleitung (z. B. an einer Kerb), nicht aber für eine monatelange Umgehung geeignet sind.
Dass dies Pendler/innen beeinträchtig, wissen wir.
Dennoch haben auch wir die Zusammenlegung befürwortet, weil sich damit die Sanierungszeit (unter normalen Bedingungen) definitiv verkürzen wird.
Zum Thema Haushalt:
Dank der vorausschauenden Politik unserer Bürgermeister und des Gemeinderates ist unsere Gemeinde seit vielen Jahren schuldenfrei.
Nun haben sich in letzter Zeit Projekte ergeben, die aktuell finanziert werden müssen und bei denen ein Ertrag erst in späteren Jahren entsteht.
Ein Beispiel ist die Erschließung des Gewerbegebietes „Untere Grasehr“.
Dieses Gebiet liegt von Stadecken aus kommend in Richtung Nieder-Olm rechts unmittelbar vor dem MWR Schuhladen. Die Erschließung erfolgt in 2021/2022. Danach kann die Gemeinde die Grundstücke gewinnbringend verkaufen. Gewerbeansiedlungen in diesem Bereich erbringen darüber hinaus langfristig Gewerbesteuereinnahmen, die die Gemeinde dringend benötigt.
Ähnlich läuft es bei Neubaugebieten: Die Gemeinde kann Grundstücksflächen erwerben, sorgt für die Erschließung (Kostenvorleistung) und verkauft dann die Grundstücke zu einem späteren Zeitpunkt mit Ertrag.
In eigener Sache
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir von LiStE sind angetreten, um uns für Sie und das Wohl der Gemeinde einzusetzen.
Wir sind Ihnen auch dankbar für jede Anregung, Kritik und konstruktives Auseinandersetzen in sachlichen Themen.
Alle Ratsmitglieder haben unterschiedliche Kompetenzen, die in unter-schiedlichen Situationen genutzt und abgerufen werden.
Bedenken Sie aber auch eins: das Bürgermeister- und Gemeinderatsamt sind Ehrenämter – wir bringen uns in unserer Freizeit ein.